Das Wirtschaftlichkeitsgebot
„Die medizinischen Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Daher ist jeder Vertragsarzt zu einer wirtschaftlichen Verordnungs- und Behandlungsweise angehalten. Laut Vorgabe des Gesetzgebers müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig, nicht mehr als notwendig und wirtschaftlich sein.Damit diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, hat der Gesetzgeber Prüfverfahren eingeführt, zu denen auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V gehört.“ (aus „Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Kinder-und Jugendarztpraxis“, ISBN 978-3-9816001-3-1)
Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn gewünschte Therapieverfahren, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, von uns nicht verordnet werden.
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